Visum für Messebesuch aus Ländern mit Auslandsvertretung
Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland informiert:
Bezüglich der Einreiseformalitäten empfehlen wir Ihnen, sich mit der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Land bzw. mit Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.
Die Visastellen an den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sind mit Wirkung vom 24.7.2013 darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass bei künftigen Anträgen auf Erteilung eines Visums zum Besuch einer Messe in Deutschland grundsätzlich keine Einladung der jeweiligen Messegesellschaft mehr vorgelegt werden muss.
Aussteller werden gebeten, bei Beantragung des Visums eine Aussteller-Zulassung der jeweiligen Messegesellschaft vorzulegen. In diesem Fall kann das Visum kostenfrei erteilt werden. Soweit der Aussteller nicht im Besitz einer Aussteller-Zulassung ist, muss der Reisezweck auf eine andere Art plausibel gemacht werden; eine kostenfreie Visaerteilung ist in diesem Fall grundsätzlich nicht möglich.
Homepage des Auswärtiges Amts:
Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen
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