Chirurgie: Bessere Überlebenschancen bei Lungenkrebs
Chirurgie: Bessere Überlebenschancen bei Lungenkrebs
07.11.2019
Ist die Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolgs bei planbaren Operationen davon abhängig, wie häufig das Krankenhaus bzw. das Ärzteteam den Eingriff durchführt? Um diese Frage geht es in acht Prüfaufträgen zu Mindestmengen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erteilt hat.
Für die dritte untersuchte Indikation, die chirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms, liegt nun der IQWiG-Bericht vor. Danach gibt es bei der chirurgischen Behandlung des Lungenkarzinoms einen überwiegend positiven Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses.
Bei der chirurgischen Behandlung des Lungenkarzinoms wirkt sich die häufigere Durchführung solcher Eingriffe positiv auf das Ergebnis aus – die Überlebenschancen steigen.
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Bei der Wahl der Therapie ist der histologische Befund des Tumors ausschlaggebend. Insbesondere die Unterscheidung zwischen nicht kleinzelligem und kleinzelligem Lungenkarzinom ist dabei wichtig. Für das nicht kleinzellige Lungenkarzinom wird in frühen Stadien eine alleinige Operation und in späteren Stadien eine Operation mit unterstützender Chemotherapie empfohlen. Das kleinzellige Lungenkarzinom wächst im Unterschied zu den nicht kleinzelligen Karzinomen sehr rasch und bildet oft schon früh Tochtergeschwülste in anderen Organen. Operative Eingriffe stellen hier nur im frühen Stadium eine Behandlungsoption dar. Für chirurgische Eingriffe zur Behandlung des Lungenkrebses gilt in Deutschland aktuell keine verbindlich festgelegte Mindestmenge für die Krankenhäuser.
Auf Basis von 19 in die Bewertung einbezogenen Beobachtungsstudien sieht das IQWiG einen positiven Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses bei der chirurgischen Behandlung des Lungenkarzinoms. Vor allem erhöht die häufigere Durchführung solcher Eingriffe die Überlebenschancen der betroffenen Patienten. Die Sicherheit dieser Aussage wird allerdings durch die eher geringe analytische Qualität und die gelegentlich unzureichende Darstellung der Ergebnisse beeinträchtigt.
Entscheidend für die Bewertung des IQWiG sind die gefundenen Studienergebnisse für die Zielgrößen "Gesamtüberleben", "therapieassoziierte Mortalität" und "Versterben im Krankenhaus". Demnach ist bei chirurgischen Eingriffen zur Behandlung des Lungenkarzinoms bei geringerer Leistungsmenge von einer höheren Sterblichkeit auszugehen.
Keine verwertbaren Ergebnisse gibt es für die Analysen zur Zielgrößenkategorie "Morbidität" mit den Zielgrößen "krankheitsfreies Überleben", "schwerwiegende, lebensbedrohliche oder tödliche Infektionen", "weitere schwerwiegende therapiebedingte Komplikationen" sowie zur Zielgröße "gesundheitsbezogene Lebensqualität". Dementsprechend ist für diese Zielgrößen keine Aussage zum Zusammenhang zwischen der Zahl der chirurgischen Eingriffe zur Behandlung des Lungenkarzinoms und der Qualität des Behandlungsergebnisses möglich.
Im Hinblick auf andere bösartige Tumoren der Lunge verlief die Suche des IQWiG nach aussagefähigen Studien zum Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der Qualität des Behandlungsergebnisses ergebnislos. Nicht beantworten können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Frage, welche Effekte konkret in die Versorgung eingeführte Mindestfallzahlen zur chirurgischen Behandlung des Lungenkarzinoms haben – hierzu gibt es keine geeigneten Publikationen.
MEDICA.de; Quelle: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)