Welche Anforderungen müssen telemedizinische Systeme speziell für die Notfallmedizin erfüllen?
Häuser: Bei einem Einsatz von telemedizinischen Systemen im Rahmen von Notfalleinsätzen sollten Daten und Informationen in Echtzeit synchron zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden können.
Vor allem müssen sie über eine unterbrechungsfreie Verbindung verfügen, zum Beispiel über das Mobilfunknetz. Das ist natürlich vor allem in den ländlichen Bereichen, wo es ja auch zu längeren Wegezeiten für den Rettungswagen kommt, nicht immer gegeben.
Neben der Zuverlässigkeit von Software und Technik im Rettungswagen ist es aber natürlich auch wichtig, den Faktor Mensch zu berücksichtigen – also das Einsatzpersonal für den sicheren Umgang mit allen Geräten zu schulen und sie mit neuen Abläufen vertraut zu machen.
Welche Hindernisse sehen Sie noch für den flächendeckenden Einsatz von Telemedizin in der Notfallmedizin?
Häuser: Neben der Mobilfunkverbindung und der Schulung des Personals ist es natürlich auch wichtig, datenschutzrechtliche Fragestellungen zu klären, gerade jetzt im Zuge der DSGVO. Außerdem müssen Standards zum Datenaustausch aufgestellt werden, bisher gibt es nur Insellösungen. Verschiedene Geräte und Systeme müssen aber miteinander kompatibel sein, um sie wirksam in der Fläche einsetzen zu können. Das ist auch eine der Aufgaben, bei der wir die Politik beratend begleiten wollen.
Apropos Politik: Zum Abschluss würde ich gerne wissen, wie der Einsatz der Telemedizin im Rettungswesen im internationalen Vergleich aussieht?
Häuser: Es gibt einige Länder, die Vorreiter sind. Die skandinavischen Länder sind hier schon sehr weit. Das hat natürlich auch mit ihrer vergleichsweise großen Fläche und der geringeren Dichte von Krankenhäusern zu tun. Auch Österreich setzt schon verschiedene Projekte erfolgreich um. Deutschland sehe ich international im Moment eher im Mittelfeld.