Kern des Verfahrens sind die Prüfung der Herstellerangaben zu den geforderten Produkteigenschaften sowie die Prüfung eines durch den Hersteller beizubringenden Nachweises für die mit der DiGA realisierbaren positiven Versorgungseffekte. Nach erfolgreicher Prüfung werden die DiGA dann in einem Verzeichnis gelistet und sind damit durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig.
Das Verzeichnis bietet den Anwender sowie den verschreibenden Ärzten und Psychotherapeuten Transparenz und hilft bei der gezielten Auswahl einer DiGA, die am besten zu den Bedürfnissen des Anwenders passt. Hinweise zum Verfahrensablauf, zum Antragsverfahren und zur Nachweisführung haben wir auch ein einem Leitfaden aufbereitet, der auf unserer Webseite frei zugänglich ist.
Wie hat die Corona-Pandemie die Nachfrage nach digitalen Gesundheitsanwendungen verändert?
Broich: Die Corona-Pandemie hat die Nutzung von digitalen Gesundheitsangeboten auf Ärzte- und Patientenseite in kurzer Zeit erheblich erhöht. Die Optionen, in Zeiten begrenzter direkter Kontakte aktuelle Verlaufsparameter auszutauschen und so Therapieverläufe kontinuierlich im Blick behalten zu können, haben die Nachfrage digitaler Angebote sicherlich gefördert.
Genau darin liegt auch der Mehrwert dieser digitalen Gesundheitsanwendungen: Digitale Helfer in der Hand der Patienten zu sein. Und die Versorgung im Alltag durch höhere Patientensouveränität zu unterstützen und zu verbessern.
Welche Rolle spielt die digitale Veranstaltung "virtual.MEDICA" für dieses Thema?
Broich: Das virtuelle Austauschformat wird uns - passend zum digitalen Wandel im Gesundheitsbereich - weiterhin begleiten. Wir sollten diesen Weg der Interaktion nutzen, um uns zu aktuellen Themen und Entwicklungen im medizinischen Umfeld zu jeder Zeit und von jedem Ort aus auszutauschen. Damit bringen wir die Digitalisierung im Gesundheitsbereich gemeinsam voran!