Wissenschaft und eHealth-Wirtschaft diskutieren bereits lange über digitale Gesundheitsanwendungen und seit September 2020 stehen erste DiGA zur Verschreibung an gesetzlich Versicherte zur Verfügung. "Dennoch erschließen sich beim Einsatz einer App oder anderer digitaler Anwendungen Therapieprinzipien und Wirksamkeit, vielen Ärztinnen und Ärzten nicht immer auf Anhieb“, stellt Professor Dr. med. Martin Möckel, Leiter der Notfallmedizin und der Chest Pain Unit an der Berliner Charité und Vorsitzender der DGIM-Arbeitsgruppe DiGA/KI in Leitlinien, fest. Der Informationsbedarf, den Verordnende rund um DiGA haben, lässt sich nach Meinung der DGIM-AG am besten mit einheitlich aufgebauten Erklärvideos decken. "Ein kurzes Video kann das genaue Handling der App vor Augen führen und lässt sich bei Bedarf auch erneut ansehen“, erklärt Möckel den ergänzenden Vorteil eines Videos etwa gegenüber zeitlich begrenzten Testzugängen.
Wie die Videos aufgebaut sein und welche Inhalte sie abdecken sollten, dazu haben die DiGA-Expertinnen und -Experten der AG in einer aktuellen Veröffentlichung Vorschläge als Hilfestellung für die Hersteller erarbeitet. "Damit die Verordnenden die Videos möglichst schnell erschließen können, wäre es sinnvoll, sie einheitlich nach thematisch gegliederten Modulen aufzubauen“, beschreibt Internist Möckel ein Grundkriterium. Diese Module sollten einzeln auf Fragen zur Art der DiGA und der Indikation, dem Wirkprinzip und ihrer wissenschaftlichen Evidenz, der Rolle der Anwendung in der Patient Journey sowie der Aufwände auf Seiten der Verordnenden eingehen. Zusätzliches schriftliches Begleitmaterial zum Nachschlagen sollte die grafische Erklärung im Video ergänzen.
"Genau wie bei medikamentösen Therapien müssen Ärztinnen und Ärzte Anwendungsgebiet und Kontraindikation kennen, das Wirkprinzip und die Funktionsweise einer DiGA genau verstehen und eine Vorstellung davon haben, wie ihre Wirksamkeit wissenschaftlich abgesichert ist“, sagt der AG-Vorsitzende. "Je besser wir als diejenigen, die die DiGA verordnen, über die intendierte Nutzung im Alltag unserer Patientinnen und Patienten als auch über unsere Aufgaben als Verordnende informiert sind, desto effizienter und zielführender können wir sie im Versorgungsalltag einsetzen“, ergänzt der DGIM-Vorsitzende Professor Dr. med. Ulf Müller-Ladner.
MEDICA.de; Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V.