Internationale Initiativen wie der derzeit entstehende Europäische Gesundheitsdatennutzungsraum (European Health Data Space) berücksichtigen erstmals auch die selbst-generierten Gesundheitsdaten. Über eine EU-weite Plattform sollen klassische Gesundheitsdaten aus dem Versorgungssystem sowie die selbst-generierten Gesundheitsdaten zur Nutzung in der Patientenversorgung und der Forschung zusammengeführt werden. In Deutschland werden über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz die entsprechenden nationalen Weichen gestellt werden. Kontrovers diskutiert wird dabei die Rolle der Bürger:innen bei der Einwilligung (Consent) zur Datenweitergabe. "Die gemeinsame Nutzung von Gesundheitsdaten und Datenplattformen ist ein Thema, das mit großen Erwartungen für die Patientenversorgung und medizinische Innovationen verbunden ist – aber auch mit Bedenken hinsichtlich fehlender Einbindung der Bürgerinnen und Bürger und Datenkapitalismus. Unsere Publikation schlägt einen universellen und standardisierten Consent-Ansatz vor, bei dem die Bürgerinnen und Bürger die Weitergabe ihrer Gesundheitsdaten selbst kontrollieren“, erklärt Stefanie Brückner, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe "Medical Device Regulatory Science“ von Prof. Stephen Gilbert am Else Kröner Fresenius Zentrum für Digitale Gesundheit an der TU Dresden.
In der kürzlich veröffentlichten Publikation "The Social Contract for Health and Wellness Data Sharing Needs a Trusted Standardized Consent” in den Mayo Clinic Proceedings: Digital Health, schlagen die Forschenden einen neuen, einfachen Ansatz für die Verwaltung von Einwilligungsoptionen zur Gesundheitsdatennutzung vor. Der Standard Health Consent soll die derzeit zersplitterte Einwilligungs-Praxis von Apps und digitalen Gesundheitsdienstleistungen zusammenführen und vereinheitlichen. Im Zentrum steht ein digitales, persönliches Profil mit Consent-Cockpit, über das Bürger:innen einsehen können, mit wem sie welche App-Gesundheitsdaten teilen und deren Zustimmung sie jederzeit anpassen können. Auch die Einwilligungsprozesse zur Gesundheitsdatenweitergabe in den Apps sollen standardisiert und vereinfacht werden, damit Bürgerinnen und Bürger tatsächlich informierte Entscheidungen treffen können.
Für Ärztinnen und Ärzte und sekundäre Datennutzer wie Forschende stellt dieser Ansatz sicher, dass die von Patientinnen und Patienten selbst-generierten Daten auf der korrekten rechtlichen Basis mit ihnen geteilt und somit sicher genutzt werden können. Für die technische Umsetzung des Standard Health Consents werden bewährte Technologien des Identitäts- und Autorisierung-Managements genutzt. Diese Systeme finden bereits standardmäßig in anderen Branchen mit hochsensitiven Daten ihre Anwendung – beispielsweise bei Banking-Apps wie PayPal oder Stripe. Dazu Stefanie Brückner: "Gesundheitsakteure und Politik stehen vor der großen Herausforderung, das Vertrauen der Bevölkerung in die Gesundheitsdatennutzung aufzubauen. Wir sehen hier die aktive Einbindung von Bürgerinnen und Bürger über einen standardisierten Consent-Ansatz sowie eine klare Data Governance- und Kommunikationsstrategie als zentrale Elemente für eine nachhaltige Vertrauensbildung.“
MEDICA.de; Quelle: Technische Universität Dresden