Biologische Arbeitsstoffe wie Pathogene werden unter anderem durch internationale Regelungen in vier Risikogruppen eingeteilt. Diese Unterscheidung trifft zum Beispiel die EU durch die Richtlinie 2000/54/EG, die von den Mitgliedsstaaten in nationalen Bestimmungen zum Arbeitsschutz umgesetzt wird. In den USA gilt eine Regelung der Centers for Disease Control and Prevention (CDC).
Die Einteilung in Risikogruppen basiert darauf, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Biostoff beim Menschen eine Erkrankung hervorrufen kann, wie wahrscheinlich es ist, dass sich diese Erkrankung in der Bevölkerung verbreiten kann, und ob und wie gut sie behandelbar ist oder ihr vorgebeugt werden kann. Kurz gesagt: Je ansteckender und je schwerer zu behandeln, desto sicherer müssen das Labor und die Arbeitsbedingungen dort sein.
Laboratorien werden, dieser Gruppierung folgend, wiederum in vier Sicherheitsstufen eingeteilt, die als Biologische Schutzstufen (biosafety level, BSL) bezeichnet werden. Zur höchsten Risikogruppe 4 gehören Viren wie das Ebola- oder das Marburg-Virus, die schwer verlaufende hämorrhagische Fieber verursachen, oder der Pockenerreger Variola. Sie könnten sich relativ gut in der Bevölkerung verbreiten, wobei eine wirksame Behandlung nicht möglich ist. Der Ebola-Ausbruch von 2014 mit mehr als 11.000 Toten hat gezeigt, dass vor allem eine intensivmedizinische Betreuung helfen kann, bis der Körper die Infektion erfolgreich bekämpft hat. Erst seit 2015 gibt es einen möglichen Impfstoffkandidaten. Mit solchen Viren darf entsprechend nur in Laboren der höchsten Sicherheitsstufe BSL-4 gearbeitet werden.
In der Risikogruppe 3 befinden sich Pathogene, die eine schwere Erkrankung verursachen und ebenfalls infektiös sind, bei denen allerdings eine Behandlung oder Prävention im Normalfall möglich ist. Das sind zum Beispiel Grippe-, HI- und Hepatitis-Viren. Auch SARS-CoV-2 wird derzeit in die Risikogruppe 3 eingeordnet.
Bei Pathogenen der Risikogruppe 2 ist eine Verbreitung eher unwahrscheinlich und es bestehen wirksame Maßnahmen zur Behandlung. Zur Risikogruppe 1 gehören schließlich Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie eine Erkrankung hervorrufen.